Typische Fehler beim Antrag, treten meist schon vor der Antragsstellung auf und beginnen in den Arztpraxen.
Oftmals verordnen Ärzte Indikationen die nicht für eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur geeignet sind und in einer Rehaeinrichtung oder ambulant behandelt werden müssen.
Spätestens bei der Klinikwahl und Suche nach einer geeigneten Klinik stellen es viele dann fest. Auch Kinderärzte verordnen als Behandlungsplan oft psychologische Betreuung und anderes, was in
einer Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur nicht gewährleistet ist und behandelt werden kann. Dafür wäre dann eine Kinderrehabiltation ofmals angebracht oder auch ambulante Maßnahmen auf die Sie nur
zurück greifen können.
Wir prüfen deshalb immer Ihre Verordnung der Ärzte, egal ob Sie bereits den Antrag bei Ihrer Krankenkasse eingereicht haben und genehmigt bekommen haben oder nicht.
Die Prüfung Ihrer med. Verordnung ist für unsere Beratung- und Vermittlung auf ein geeignetes Kurhaus unumgänglich.
Wir beraten zur medizinischen Vorsorge, Antragsstellung und helfen bei der Kliniksuche von über 100 Eltern-Kind-Kureinrichtungen durch ein Matching.
Wir geben oder stellen keine Diagnosen oder führen psychotherapeutische Beratung durch.
Wir arbeiten bewusst und zum Teil mit begrenzten Kapazitäten. Begleiten Familien individuell und freuen uns auf deine Anfrage.
Kinder- und Jugendrehabilitation
Depression, Angststörung, Sprachprobleme, Mobbing: 27 Prozent aller Kinder und Jugendlichen waren 2017 mindestens einmal wegen psychischer Probleme beim Arzt, viele von ihnen müssen mehrfach
behandelt werden. Mit einer psychosomatischen Kinder- und Jugendreha könnte dieser Kreislauf durchbrochen werden, doch noch immer kennen viel zu wenige Ärzte diese Möglichkeit. Deshalb sollten Eltern
von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen gezielt nach einer Kinder- und Jugendreha fragen.
Bericht von Ihre
Vorsorge
Wir helfen und unterstützen Sie bei der Beantragung.
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Bad Saarow (MOZ) Das Schwangeren-Kurheim "Haus zur Sonne" schließt zum 30. September. "Es ist uns nicht gelungen, mit den Krankenkassen des Landes Brandenburg im Frühjahr 2019 einen Kostensatz
auszuhandeln, der die tatsächlichen Kosten deckt", teilte der Kreisverband Fürstenwalde der Arbeiterwohlfahrt (Awo) am Montag in einer Pressemitteilung mit. Noch in der vergangenen Woche hatte es
Geschäftsführer Christian Wende-Szepes abgelehnt, sich zu den Schließungsgerüchten zu äußern, die in Bad Saarow bereits die Runde machten (MOZ berichtete).
Die Awo ist der Träger des Hauses, in dem sich fast 20 Jahre lang Frauen mit Risikoschwangerschaften erholen konnten. Während dieser Zeit seien dort rund 6000 Frauen, die aus der ganzen
Bundesrepublik anreisten, betreut worden. Um nicht den gesamten Kreisverband zu gefährden, habe der Vorstand den Beschluss gefasst, dieses Angebot zu beenden, heißt es in der Mitteilung, die
Christian Wende-Szepes und Verbandsvorsitzende Monika Kilian unterzeichneten, weiter. Den Mitarbeiterinnen seien Arbeitsplätze innerhalb des Verbandes angeboten worden. mw
Quelle: https://www.moz.de/landkreise/oder-spree/fuerstenwalde/artikel6/dg/0/1/1738224/
Stiller Kamerad
Der Krieg hat Sie traumatisiert. Pferde führen Sie zurück ins Leben.
ab 07.02.2019 im Kino
Neue bundeseinheitliche Verordnung für Mutter/ Vater Kind Kuren ab 01.Oktober 2018
Information zum Verordnungsformular für Ärzte
Antragstellungs bei Beihilfeberechtigte und Privatversicherten
Die medizinische Notwendigkeit muss auch hier vor Beginn der Kur durch eine begründete ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
Der formlose Antrag auf Genehmigung einer Mutter-/Vater-Kind-Kur oder einer stationären Müttergenesungskur ist mit einem ärztlichen Attest zu bescheinigen, das auch eine ärztliche
Verordnung dringend notwendig ist und
- nicht durch eine ambulante ärztliche Behandlung oder
- nicht durch andere ambulante Maßnahmen mit gleichen Erfolgsaussichten ersetzt werden kann und
- nicht im laufenden oder in den drei vorangegangenen Kalenderjahren bereits eine als beihilfefähig anerkannte stationäre Rehabilitationsmaßnahme oder ambulante Kur- und
Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt worden ist (Ausnahme: Der Amtsarzt sieht von der Frist ab),
und bei der Beihilfekasse rechtzeitig, d.h. spätestens zwei Monate vor Beginn der geplanten Maßnahme, zu stellen.
Bei Lehrpersonen wird darauf hingewiesen, dass die Beihilfefähigkeit in der Regel für die Ferien anerkannt werden kann. Außerhalb der Ferien ist eine Anerkennung nur in dringenden medizinischen
Ausnahmefällen möglich.
Weiterhin stehen wir allen Versicherten gerne bei der Antragsstellung zur Verfügung.