Ihr Weg in eine gesunde Zukunft
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Kurberatung und Kurvermittlung deutschlandweit

Informiert in die Kur - Fit aus der Kur

Ihr Kurantrag auf eine med. Vorsorge- oder Rehabilitation sind Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen und es gibt viele Faktoren die für eine Kur sprechen können.

Der Mensch ist eine Einheit aus Körper, Geist und Seele. Diese drei Säulen sind wichtig für die innere Balance, welche durch ausgewogene Ernährung, ausreichend Bewegung, Entspannung, Schlaf und dem verantwortungsbewussten Umgang mit der eigenen Psyche beeinflusst wird. Im Familienalltag und Beruf gerät das Wissen um dieses Zusammenspiel häufig in Vergessenheit.

Die Lebensbedingungen in unsere Gesellschaft haben sich in den letzten Jahren rasant verändert. Unsere Leistungsgesellschaft erschwert unseren Alltag derart, dass alles immer schneller und effizienter erfolgen soll. Alles muss organisiert werden und erfolgt meist in Eile und Hektik, wodurch menschliche Fehler und Versagen immer häufiger zustande kommen. Der Partner und die Bedürfnisse der Kinder kommen zu kurz und leider denken wir erst an unsere Gesundheit, wenn sie uns abhanden gekommen ist.

 

Resultat sind Überbeanspruchung - Burn-Out - Erschöpfungen

 

die durch körperliche und seelische Überforderung wie Beruf-Haushalt- und Kindererziehung, ständiger Leistungsdruck, permanente Einsatzbereitschaft, finanzielle Sorgen, Partnerproblemen, Trennungsproblemen oder den Verlust eines lieben Menschen entstehen und zu weiteren Erkrankungen, wie Rücken-, Haut- und Magenerkrankungen, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen etc. führen können und uns somit den Alltag erschweren.

Auch aufgrund von chronischen Erkrankungen ist eine Kurmaßnahme sinnvoll.

Wir unterstützen Sie bei allen Kurformen und beraten Sie auch welche für Sie in Frage kommt!

Sie benötigen eine Kur?

Gerne stehen wir Ihnen bei der Beantragung, Ihrer Kur, zu Klinikinformationen und weiteren Fragen rund um Ihre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme zur Seite.

Beratung und Service in einem

Gute Beratung ist uns wichtig

So individuell wie jeder Mensch und seine Bedüfnisse, so individuell sind auch die Angebote zur Gesundheitsvorsorge.

Zum nachhaltigen Erfolg Ihrer Gesundheit, unterstützen wir Sie als unabhängige Kurberatung bei der Beantragung von Vorsorgeleistung, in Kooperation mit qualitätsgeprüften Kliniken und bieten Ihnen auch nur geprüfte Gesundheitsprogramme an.

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Ihr Kostenanteil bei einer Rehabilitationsmaßnahme oder Vorsorgekur

Wer stationär in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht ist, muss etwas zuzahlen. Sie werden damit an den Kosten für Übernachtung und Verpflegung beteiligt. Die Zuzahlung richtet sich nach der Dauer des Rehaaufenthaltes. Sie wird jedoch längstens für 42 Tage im Kalenderjahr über DRV und für 28 Tage über die GKV berechnet. Zurzeit sind das maximal zehn Euro pro Kalendertag.

Zuzahlungen innerhalb eines Kalenderjahres, die Sie gegebenenfalls schon bei einer anderen Rehabilitation oder stationären Krankenhausbehandlung geleistet hatten, werden berücksichtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dies für eine Rehabilitation von der gesetzlichen Krankenversicherung oder Rentenversicherung war. Wird die Rehabilitation ganztägig ambulant durchgeführt, müssen Sie nicht zuzahlen.

Unter bestimmten Voraussetzungen (beispielsweise bei geringem Einkommen) können Sie von der Zuzahlung teilweise oder vollständig befreit werden. Die Befreiung müssen Sie jedoch beantragen. Die Einkommensgrenze für die Zuzahlungsbefreiung wird jährlich neu festgelegt. Erwerbseinkommen und Erwerbsersatzeinkommen werden zusammengerechnet. Bei der GKV beträgt Sie in er Regel 2% vom Jahresbruttoeinkommen. Entsprechende Anträge erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.

Vollständig von der Zuzahlung befreit werden Sie auch, wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen zur Grundsicherung (beispielsweise Arbeitslosengeld II) bekommen, unabhängig von der Art und Höhe dieser Leistungen. Doch auch hier müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Eine teilweise Befreiung von der Zuzahlung ist möglich, wenn Sie ein Kind haben (für das Anspruch auf Kindergeld besteht) oder wenn Sie selbst pflegebedürftig sind und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Gleiches gilt auch, wenn Ihr Ehe­ oder Lebenspartner, mit dem Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.

Versicherte, die kein Erwerbseinkommen haben und auch keine Sozialleistungen erhalten, müssen keine Zuzahlungen leisten.

weitere Informationen zur Berechung erhalten Sie hier auf der Seite von Betanet

Tipp:
Ihrem Rehabilitationsantrag sollten Sie deshalb eine aktuelle Entgeltbescheinigung oder den aktuellen Bescheid der Stelle, von der Sie Sozialleistungen erhalten, beifügen.

 

Nach Genehmigung Ihrer Kur- oder Rehamaßnahme und Bekanntgabe ab Bescheid, muss diese innerhalb von 6 Monaten angetreten werden. Bei Kurmaßnahmen/ Sanatoriumsbehandlungen durch die Beihilfestelle innerhalb von 4 Monaten!

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