Stellen sie die Balance zwischen Körper, Geist und Seele wieder her, damit Sie neue Vitalität, Kraft und Zuversicht
gewinnen und schaffen Sie sich Freiräume zur Entspannung.
! Die unterschiedlichen Verfahren der einzelnen Rentenversicherungsträger bei einer Rehabilitationsmaßnahme
gilt zu beachten.
Ist Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger die Deutsche Rentenversicherung Bund, dann können Sie selbst wählen, ob Ihr Haus- oder Betriebsarzt einen Befundbericht erstellt oder ob Sie sich von
einem Gutachter untersuchen lassen wollen.
Bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland oder Westfalen ist jedoch immer ein medizinisches Gutachten notwendig. Dieses Gutachten wird vom Rentenversicherungsträger oder von der Stelle, die
Ihren Antrag entgegennimmt, in Auftrag gegeben. Allen anderen Rentenversicherungsträgern genügt ebenfalls ein Befundbericht von Ihrem Haus oder Betriebsarzt für die Antragstellung. Ob Befundbericht
oder Gutachten – die Kosten dafür übernimmt die Rentenversicherung.
! Füllen Sie zusätzlich bitte in jedem Fall den Selbstauskunftsbogen aus, der Ihnen als Anlage zum „Antrag auf Leistungen zur
Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag“ ausgehändigt wird. Für den Befundbericht leiten Sie bitte möglichst das dafür vorgesehene Formular der Rentenversicherung an Ihren Arzt weiter.
Wenn Sie als Rentner bei der DRV eine Rehabilitation beantragen, tun Sie dies, weil
Sie erwarten, dass durch die Rehamaßnahme die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt und verbessert werden kann.
Nach Genehmigung Ihrer Kur- oder Rehabilitaionsmaßnahme muss diese innerhalb von 6 Monate angetreten werden.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung, der richtigen Gesundheitsmaßnahme weiter.
Jede vierte Kassen-Kur wird bereits im Ausland gemacht
Wer eine Genehmigung der Krankenkasse für eine Vorsorge-Kur hat und seine Kur gerne einmal im Ausland verbringen möchte, dem bieten sich gute Voraussetzungen. Denn
Kuren in der EU sind heute grundsätzlich möglich. In einigen benachbarten Ländern wie Polen, Tschechien, Ungarn, Östereich oder Italien sind die Kuren erheblich günstiger als in Deutschland. Viele
Krankenkassen haben daher Kooperationsmaßnahmen mit dortigen Kureinrichtungen abgeschlossen.
Wie bei einer ambulanten Kur in Deutschland übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die ärztliche Betreuung und die Anwendungen und rechnen direkt mit den
Einrichtungen im Ausland ab.